Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
Eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist durch einen Beschluss der Bundesregierung in einem Betrieb durchzuführen, wenn Mitarbeiter durch die Nutzung von Arbeitsmitteln, durch brennbare Flüssigkeiten, Druckbehälter und Druckleitung, Aufzüge oder sonstige betriebliche Einrichtungen gefährdet werden können.
Mit einer Gefährdungsbeurteilung sichern Sie sich als Anlagenverantwortlicher ab und ermöglichen Ihren Mitarbeitern einen angemessenen Umgang mit vorhandenen Gefahrenquellen und einen erhöhten Arbeitsschutz.
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, bzw. eines Schutzkonzeptes für Ihren Betrieb erfordert tiefgehende Kenntnis aktueller Gesetze, Normen, Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien. Hier hat sich vieles verändert, zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften gehen nun in die "Betriebssicherheitsverordnung" als Regelwerksammlung ein.
Gerne sind wir hier Ihr Partner und erstellen für Sie ein Schutzkonzept, in Zusammenarbeit mit der Betriebsführung.
Vorgehensweise
Unsere Mitarbeiter nehmen zunächst, in Zusammenarbeit mit der Betriebsführung, die einzustufenden Anlagenteile auf und erstellen eine Struktur für die nachfolgende Gefährdungsbeurteilung. In diese gehen in der zu beurteilenden Anlage auftretende Gefahren durch Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen, Elektroeinrichtungen und sonstige Gefahren ein und werden in einem Stufenkonzept eingeordnet.

